Eine logopädische Verordnung können folgende Ärzte ausstellen:
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
- Phoniater
- Kinderärzte
- Allgemeinmediziner/Hausärzte
- Zahnärzte
- Kieferorthopäden
- Neurologen
- Onkologen
- Psychologen
- Psychiater
Die ärztlich verordneten logopädischen Therapien werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von den Krankenkassen übernommen. Hausbesuche können bei entsprechender Verordnung durchgeführt werden.
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